Airtours Beach Club, Gran Canaria
Airtours Beach Club, Gran Canaria
Wie Airtours deutschsprachige Urlauber auf Gran Canaria zu einem Time-Sharing-Vertrag gebracht hat, haben wir schon oft beschrieben. Zurecht hatte die Stiftung Warentest Airtours auf ihre Warnliste gesetzt.
Wer trotz fehlender Umsetzung die Mindestnormen der EU-Richtlinie missachtet und hat, indem er beispielsweise das Widerrufsrecht verweigert hat, gleichzeitig aber hohe Anzahlungen per Kreditkarte oder Swift-Überweisung nimmt, ist ein Time-Sharing-Outlaw!
Aus weiteren Gründen muss / musste Airtours Beach Club zu den „Aussätzigen“ der Time-Sharing-Branche gezählt werden:
In den Vertragsunterlagen, die Airtours nach Vertragsabschluss den neuen Mitgliedern mitgegeben hat, die die Überschrift Die Airtours-Gruppe“ tragen, war ausgeführt:
„Einige Gesellschaften und Marken, die zur Airtours-Gruppe gehören, und die Ihnen bekannt sein mögen, und die Ihnen bekannt sein mögen sind:“
Airtours Beach Club zählte dann 14 Unternehmen auf, unter denen natürlich deutschsprachige Urlauber sofort zwei Unternehmen entdeckten, die sie von der Touristik-Branche kennen:
Airtours International und Tjaereborg
Unsere diesbezüglichen Nachfragen wurden von Tjaereborg und Airtours International in Deutschland wie folgt beantwortet:
„Tjaereborg (allkaufreien GmbH) gehörte zu keiner Zeit der Airtours Gruppe an…. Tjaereborg, Veranstaltermarke der TOURISTIK_GRUPPE LTU war und ist ein rein deutsches „Unternehmen“…., die von Ihnen angeführte Time-Sharing-Anlage ist und nicht bekannt. Es besteht somit auch kein Kontakt zu ihr – und natürlich auch nicht zu anderen vergleichbaren Projekten.“
(Pressesprecher der Touristik-Gruppe LTU)
airtours international GmbH antwortete:
„Nach den uns vorliegenden Informationen gehören die Anbieter der Time-Sharing-Objekte zur Gruppe des britischen Veranstalters Airtours. Selbstverständlich haben wir, die Firma airtours international GmbH, Frankfurt, mit diesen Aktivitäten nichts zu tun, können sie aber leider nicht verhindern.“
Was für üble Aktivitäten…. Viele Verbraucher könnten wir hier als „Zeugen“ aufführen.
Auch hinsichtlich der schriftlichen Irreführungen, z.B. Wiederverkauf:
„Ein Wiederverkauf ist stets möglich, sobald der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde.“
Aber ganz brutal ist in „Was Sie erworben haben…?“ zu lesen:
„Sie haben in ein weltweit namhaftes Unternehmen investiert.“ (Ziffer 8)
Und schlimmer:
„Sie haben sich durch Ihre Mitgliedschaft eine Kapitalanlage mit kontinuierlichem Wertzuwachs geschaffen.“
Und Verbraucher, die aus Frust einfach die jährlichen Kosten nicht mehr zahlen oder ihr Zertifikat zurückschicken, werden immer noch jährlich hinsichtlich der Beiträge angemahnt!!!