Rechtsschutzversicherungen: Schutz und Hilfe?
Seit 15 Jahren begleiten wir die Timesharer mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Gerade zu freudig gestimmt sind wir, wenn ein Verbraucher, der in die Time-Sharing Falle gelaufen ist, eine Rechtsschutzversicherung hat, die die Formalien erfüllt.
Aber dann: man kann noch so ausführlich und sauber darlegen, weshalb Rechtsschutz erbeten wird. Da gibt es Rechtsschutzversicherungen, die winden sich gequält, um aus der Verantwortung herauszukommen. Eine uns bekannte Rechtsschutzversicherung gehört zu den Versicherungen, die nach unserem Anschein eher das Schlupfloch zum Entkommen aus der Verantwortung suchen, als dem Versicherungsnehmer und Kunden Schutz zu bieten.
Ein interessanter Fall: man bittet um Rechtsschutz für eine außergerichtliche Maßnahme, nämlich für ein anwaltliches Anschreiben an Gesellschaften, die einen Verbraucher in die Falle gezogen haben.
Eine ganz normale Angelegenheit, die von anderen Versicherungen mit einer Selbstverständlichkeit Deckungsschutz gewähren.
Nein: diese uns bekannte Versicherung fragt im außergerichtlichen (!) Verfahren nach dem Gerichtsstand!
Wenn Sie also eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen, dann fragen Sie uns. Wir vermitteln keine Versicherungen und wir haben auch nichts davon. Aber wir können Ihnen sagen, wer ihre Rechte im Bereich Time-Sharing komplikationslos wahrt und schützt.
HG 08/10