ROYAL PARK ALBATROS CLUB, TENERIFFA, SPANIEN

Eigentlich schade, denn diese Anlage ist wirklich schön. Aber auch hier werden die
gutgläubigen Verbraucher regelrecht belogen:
Ziffer 10 der Vertragsabschlusserklärung:
„…..dass wir unsere Wohnrechte……jederzeit wieder verkaufen können.“
Das allein könnte der Schlüssel für eine Anfechtung wegen Täuschung und Rückforderung
der Zahlungen sein!

Aber gegen wen sollte man vorgehen? Royal Parque Albatros ist wieder ein Paraadebeispiel
für ein Verwirrspiel, dem gutgläubige Verbraucher nicht gewachsen sind…. ja höchstens
erstklassige Juristen – wenn überhaupt…..
Und dann tauchen sie auf, die Unternehmen, die sich gegenseitig ablösen in diesem
WirrWarr:
Der „Mitgliedsantrag / Kaufvertrag“ wurde / wird mit
Explotacion Hotelera P.A. S.A.
geschlossen.

Und plötzlich taucht da die Zahlungsaufforderung für die Jahresgebühr auf von
Petchey Leisure.

An die ist aber nicht zu zahlen…. Das Konto lautet auf
Vacation Management Holdings S.L.
in Marbella, Malaga
Und als man den zugesicherten Wiederverkauf erbat, kam dann als Antwort die Nachricht von
einer Firma
Sedes
dass das Verkaufsteam von „damals“ nichts mehr mit Royal Park Albatros zu tun hat…
Das ist aber noch nicht alles:

In der Vertrags-Zusatzerklärung steht als Überschrift:
„Was habe ich getan?“
Ja, das kann man dann wirklich so sagen…