Time-Sharing-Verträge


Rechtliche Angriffsmöglichkeiten
Die schriftlichen Time-Sharing Verträge sind so formuliert, dass die durch das stundenlange
Psycho-Marathon ermüdeten Personen gar nicht erkennen können, was ihnen zur Unterschrift
vorgelegt wurde und wofür sie ihre Kreditkarte zur ersten Zahlung vor Ort aus der Hand
gegeben haben.
Der Vertragsinhalt strotzt nur so von Vernebelungen im Hinblick auf den Vertragspartner und
auf das, was eigentlich verkauft / gekauft wird / wurde!

Beispiele:

Airtours Beach Club, Gran Canaria
Der Vertrag hat die Überschrift
Kaufvertrag
Als Verkäufer treten auf:
 Airtours Sales Espana S.L.
 Airtours Management Espana S.L.
Mit diesen Firmen haben die Verbraucher zunächst zu tun. Es sind spanische Unternehmen-
Die Käufer kaufen ein
Nutzungsrecht
und müssen dem
 Airtours Vacation Club Ltd.
beitreten. Das ist ein englisches Unternehmen.
Die beiden Verkäufer-Unternehmen übertragen den Käufern das
„Eigentum am Nutzungsrecht“,
das nach den festgelegten Jahren mit der „Beendigung der
Clubmitgliedschaft im
 Airtours Beach Club
endet.

Nur als „Schmankerl“ zum Schluss:
Die Zahlung des „Kaufpreises geht an eine
 Continental Trustees Limited
mit einem Konto bei der Barclays Bank in England.
Wo? Na klar, auf Isles of Man…..

Resort Properties, Teneriffa
Auch hier wird gekauft. So jedenfalls steht es in der Überschrift:
Kaufvertrag
Da ist ein „ordentlich berechtigter Agent“:
 Resort Properties
Also in dem Vertrag steht es ganz klar……
„Verkäufer“
(wer auch immer das ist…)
Und der Käufer kauft das
Treuhandzertifikat
in Verbindung mit dem
Ferienkonzessions-Zertifikat
Wo aber Resort Properties seinen Geschäftssitz hat und wer rechtlich verantwortlich ist, bleibt
im Nebel.
Ebenso wie der „Inhaber“, der Resort Properties als Agent eingesetzt hat…