Wert Ihres Wohnrechts

Erinnern Sie sich noch an die Aussagen Ihres Time-Sharing-Verkäufers??

Da war sicher die Rede von

„Eine einmalige Zahlung, die nur ein Bruchteil dessen ist, was Sie vergleichsweise für eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus hinlegen“

oder

„Eine Amortisation nach wenigen Jahren“

oder

„Eine günstige Kapitalanlage, die langfristig an Wert zunimmt.“

Mittlerweile haben auch Sie sicherlich gemerkt, dass diese Aussagen nicht stimmen, denn der Wert Ihres Ferienwohnrechts bestimmt sich, wie bei jedem anderen Produkt, nach Angebot und Nachfrage. Den wirklichen Wert können Sie also nur in Erfahrung bringen, wenn Sie versuchen, Ihr Ferienwohnrecht zu verkaufen. Ein solcher Verkauf gestaltet sich aber sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, weil es keinen funktionierenden „Gebraucht-Ferienwohnrechts-Markt“ gibt!

Den gibt es nicht!

Und die Time-Sharing-Anlagen gehen in Deckung. Die sind froh, dass sie was verkauft haben!

Auch wenn Sie Ihr Ferienwohnrecht jedes Jahr genutzt und sich in „Ihrer“ Anlage oder in einer Tauschpool- Anlage wohlgefühlt haben:

Sie haben sich einen „Gegenstand“ gekauft, den Sie nicht mehr loswerden, behalten und nutzen müssen, wenn Sie Ihr Geld nicht verlieren wollen – und dabei jährlich immer wieder Ihren Urlaub mit der Jahresgebühr finanzieren müssen!

Und wenn Sie aber von den jährlichen Belastungen rechtlich einwandfrei loskommen wollen, dann gibt es hierfür eine Alternative! Schauen Sie mal in unsere Seite „Was nun?“.